Vertragsrecht

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, das heißt, jeder kann sich fast mit jedem über alles und jedes einigen, Verträge schließen. Das Vertragsrecht bietet Schnittmengen aus allen Rechtsgebieten.

Das Grundgerüst für fast alle möglichen Verträge, ihren Abschluss, ihre Durchführung sowie die Rechte der Vertragsparteien für den Fall von Vertragsstörungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Unsere Mandanten vertrauen auch hier seit Langem auf die gute Arbeit unserer Anwälte in Karlsruhe.

Kaufrecht

Der für das tägliche Leben und Wirtschaften wohl bedeutendste Teil des besonderen Vertragsrechts ist das Kaufrecht, dem Sie nicht nur als Verbraucher, sondern auch als Unternehmer täglich begegnen. Ein Brennpunkt ist hier das Gewährleistungsrecht, das heißt die Rechte und Pflichten als Käufer für den Fall, dass die gekaufte Ware Mängel oder Schäden aufweist. Die Einzelheiten des modernen Kaufrechts sind kompliziert. Ein spezialisierter Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt erörtert mit Ihnen daher in unserer Kanzlei in Karlsruhe Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer Rechtsberatung.

So betreuen wir unsere Mandanten beispielsweise seit Jahren erfolgreich im Bereich des Autokaufs. Eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt kann hier den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen, da es gerade auf diesem Rechtsgebiet eine Fülle von Urteilen zu einzelnen rechtlichen Fragen gibt, die unsere spezialisierten Rechtsanwälte kennen und zu Ihrem Vorteil anwenden.

Werkvertragsrecht / Dienstvertragsrecht

Fast jede Leistung, die Sie persönlich mit Ihrem Unternehmen für andere erbringen oder die andere für Ihr Unternehmen erbringen ist durch Werkvertrag oder Dienstvertrag/ Dienstleistungsvertrag geregelt oder weist enge Bezüge zu diesen Vertragstypen auf.

Auch dieses Rechtsgebiet unterliegt regelmäßigen Änderungen. In unserer Kanzlei in Karlsruhe beraten wir Sie gerne und nehmen ggf. die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung auf.

Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gerade für Unternehmer ist es zur Optimierung der Abläufe und Begrenzung der eigenen Haftung unerlässlich, allgemeine Vertragsbedingungen, allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen und allgemeine Einkaufsbedingungen zu schaffen sowie diese allgemeinen Vertragsbedingungen auch wirksam in die jeweiligen Verträge mit ihren Kunden und Lieferanten einzuführen. Hier sind wir bei der Gestaltung der allgemeinen Vertragsbedingungen sowie deren Ergänzung und Anpassung gerne behilflich.

Versicherungsrecht

Kfz-Versicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung … die Möglichkeiten, sich zu versichern, sind fast unbegrenzt und werden täglich ausgeweitet. Tritt der Versicherungsfall dann tatsächlich ein, wird es oft zäh und unerfreulich, da Vorstellungen zwischen Verbrauchern und Versicherungswirtschaft, was denn nun ein Versicherungsfall ist und welche Versicherungsleistungen denn nun zu fließen haben, doch mitunter sehr weit auseinandergehen. Wir helfen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Ihren jeweiligen Versicherungsverträgen.

Ansprechpartner

Goetz Pasker

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Jens Zucker

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Frank Weicholdt

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David Sylvester

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Florian Branitzki

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