Der Bauvertrag ist der erste und fast wichtigste Schritt zu den eigenen vier Wänden.
Was hier zweifelsfrei und klar geregelt ist, muss später nicht mehr diskutiert oder gar gerichtlich ausgefochten werden. Die Inanspruchnahme unserer professionellen Hilfe bereits in diesem frühen Stadium ist sicherlich eine gute Investition.
Wie muss die Handwerkerleistung aussehen?
Wann ist sie zu erbringen? Wann ist sie mangelhaft und vor allem: Was dann? Wie muss ich mich gegenüber dem Werkunternehmer verhalten? Darf ich einen Teil der Vergütung einbehalten? Wie wird ein Nacherfüllungsverlangen rechtssicher formuliert? Ist es sinnvoll, den gerichtlichen Weg einzuschlagen oder besteht noch Raum für eine außergerichtliche Einigung?
Wir kennen die Antworten auf all diese Fragen – sprechen Sie uns an!
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