Verkehrsrecht

Unser Referat Verkehrsrecht vertritt Sie bei der Durchsetzung unfallbedingter Schadenersatzansprüche.

Wir beraten und vertreten Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht sowie bei allen Fragen rund um Fahrerlaubnis und Führerschein.

Verkehrszivilrecht

Unser Referat Verkehrsrecht vertritt Sie bei der Durchsetzung unfallbedingter Schadenersatzansprüche. Dies ist zum einen die Realisierung und Durchsetzung der sich aus dem Fahrzeugschaden ergebenden Ansprüche, aber auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen aufgrund eingetretener Verletzungen. Wir übernehmen engagiert und mit Nachdruck Ihre Vertretung gegenüber den beteiligten Versicherungen und falls erforderlich natürlich auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten­recht

Das Verkehrs­ordnungs­­widrig­keiten­recht befasst sich mit der Ahndung von Verkehrs­verstößen wie Rotlicht­verstoß, Geschwindigkeits­­­überschreitungen, Nicht­einhaltung des Mindest­abstands. Verkehrsverstöße dieser Art werden in aller Regel durch die Bußgeld­behörde mit einem Bußgeld sanktioniert, bei schwereren Verstößen kommt auch die Verhängung eines Fahrverbots in Betracht. Wir übernehmen Ihre Verteidigung im außergerichtlichen Bußgeld­verfahren vor der Bußgeld­behörde. Sollte ein Bußgeld­bescheid ergehen, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Sie in der sich anschließenden Haupt­verhandlung vor dem Amtsgericht.

Verkehrsstrafrecht

Hierunter fallen die schwereren Verkehrsverstöße wie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder die fahrlässige Körperverletzung. Diese Vergehen sind in aller Regel mit erheblichen Geldstrafen belegt, es droht auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Wir vertreten Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde sowie im gerichtlichen Verfahren.

Führerschein / Fahrerlaubnis

Nicht wenige Verkehrsverstöße sind mit einem Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis bewehrt. Wir helfen Ihnen, diese unangenehmen Konsequenzen im Bereich des rechtlich Möglichen zu vermeiden oder abzumildern. Sollte der Verlust der Fahrerlaubnis unvermeidlich geworden sein, unterstützen wir Sie, wie auch in allen anderen Auseinandersetzungen rund um den Führerschein, bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Ansprechpartner

Jens Zucker

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Frank Weicholdt

Frank Weicholdt

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David Sylvester

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