Unser Referat Verkehrsrecht vertritt Sie bei der Durchsetzung unfallbedingter Schadenersatzansprüche. Dies ist zum einen die Realisierung und Durchsetzung der sich aus dem Fahrzeugschaden ergebenden Ansprüche, aber auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen aufgrund eingetretener Verletzungen. Wir übernehmen engagiert und mit Nachdruck Ihre Vertretung gegenüber den beteiligten Versicherungen und falls erforderlich natürlich auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit der Ahndung von Verkehrsverstößen wie Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung des Mindestabstands. Verkehrsverstöße dieser Art werden in aller Regel durch die Bußgeldbehörde mit einem Bußgeld sanktioniert, bei schwereren Verstößen kommt auch die Verhängung eines Fahrverbots in Betracht. Wir übernehmen Ihre Verteidigung im außergerichtlichen Bußgeldverfahren vor der Bußgeldbehörde. Sollte ein Bußgeldbescheid ergehen, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Sie in der sich anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Hierunter fallen die schwereren Verkehrsverstöße wie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder die fahrlässige Körperverletzung. Diese Vergehen sind in aller Regel mit erheblichen Geldstrafen belegt, es droht auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Wir vertreten Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde sowie im gerichtlichen Verfahren.
Nicht wenige Verkehrsverstöße sind mit einem Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis bewehrt. Wir helfen Ihnen, diese unangenehmen Konsequenzen im Bereich des rechtlich Möglichen zu vermeiden oder abzumildern. Sollte der Verlust der Fahrerlaubnis unvermeidlich geworden sein, unterstützen wir Sie, wie auch in allen anderen Auseinandersetzungen rund um den Führerschein, bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
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