Erbrecht

Wir sind Ihre Anwälte in Karlsruhe und Umgebung für alle erbrechtlichen Fragen. Wir nehmen es persönlich!

Eine letztwillige Verfügung sollte klar und deutlich formuliert sein, sonst droht eventuell Streit und Ungemach, den man eigentlich vermeiden wollte.

Fast jeder wird im Laufe seines Lebens mit erbrechtlichen Fragen konfrontiert. Sei es aufgrund eines plötzlichen Erbfalls in der Familie, sei es, weil er, um Streit unter den Nachkommen zu vermeiden, seine Nachlassangelegenheiten frühzeitig regeln will.

Erbverträge und Testamente

Der Ehegatte soll das gesamte Erbe inklusive Immobilie bekommen? Wie kann er sich gegen den Pflichtteilsanspruch der Kinder absichern? Wann erben Eltern? Wann erbt der Lebenspartner?

Oft widersprechen die Regelungen über die gesetzliche Erbfolge den Vorstellungen des Erblassers. In einem gut und eindeutig formulierten Testament oder Erbvertrag sichern Sie die Umsetzung des tatsächlichen Gewollten rechtlich ab. Gern erstellen unsere spezialisierten Anwälte für Sie in unserer Kanzlei in Karlsruhe oder auch bei Ihnen vor Ort mit Ihnen im Rahmen einer ausgiebigen Beratung ein belastbares und zuverlässiges Testament.

In unserer Beratung entwickelt unser/e spezialisierter Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit Ihnen bei Bedarf auch Möglichkeiten, Schenkungen ohne große Steuerverluste anzuordnen. In diesem Rahmen beraten wir Sie gern auch zu den Fragen der vorweggenommenen Erbfolge.

Unternehmensnachfolge

Eine nicht oder nur unzureichend geregelte Unternehmensnachfolge kann, je nach Sachverhalt, das Ende eines bis dato am Markt erfolgreichen Unternehmens bedeuten. Um dies zu verhindern, bedarf es der frühzeitigen und umsichtigen Regelung nicht nur des privaten, sondern auch des geschäftlichen Nachlasses.

Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung

Ist der Erblasser bereits verstorben, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, erben neben dem Ehegatten automatisch auch die Erben erster Ordnung. Das kann unbefriedigend sein, wenn sich im Vermögen des Erblassers eine Immobilie befindet. Durch eine Verfügung von Todes wegen können Sie solchen Problemen frühzeitig vorbeugen. Wir erstellen nicht nur Ihre Testamente oder Nachfolgeregelungen, sondern sichern dann, wenn Sie uns mit der Testamentsvollstreckung beauftragen, auch deren tatsächliche Umsetzung ab.

Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Für den nicht wünschenswerten, jedoch nicht auszuschließenden Fall, dass Sie Ihren tatsächlichen Willen nicht mehr artikulieren oder umzusetzen können, können Sie für diese Situation Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen treffen. Wir beraten unsere Mandanten seit Jahren auch auf diesem Rechtsgebiet und sind Ihnen nicht nur in unserer Kanzlei in Karlsruhe, sondern auch bei Ihnen vor Ort, behilflich, eine Verfügung gemäß Ihren Wertevorstellungen zu verfassen.

Ansprechpartner

Florian Branitzki

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