Immobilienrecht

Immobilien sind gerade in der heutigen Zeit ein wichtiger Faktor zur privaten Vermögensbildung und Altersvorsorge.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele ein bedeutender Schritt, der wohl bedacht und rechtlich abgesichert gegangen werden sollte.

Dies gilt unabhängig davon, ob man eine Einzel-Immobilie erwirbt oder eine Eigentumswohnung anschafft und damit Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird.

Das Immobilienrecht bietet viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, u.a. zum Mietrecht oder Erbrecht. Aufgrund unserer Spezialisierungen haben wir auch diese Zusammenhänge im Blick und können Sie zielführend beraten.

Immobilienkaufverträge / Maklerrecht

Unabhängig davon, ob Sie kaufen oder verkaufen … wir überprüfen und gestalten einen auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnittenen Immobilienkaufvertrag. Nicht selten entzünden sich dann, wenn Sie einen Immobilienkaufvertrag geschlossen haben, Streitigkeiten darüber, ob überhaupt ein Maklerauftrag vorlag, welchen Umfang der Maklervertrag hat und ob der Makler aufgrund seiner Tätigkeit Anspruch auf die geltend gemachte Provision hat. Wir prüfen Ihre Unterlagen und ermitteln zuverlässig Ihre sich daraus ergebende Rechtsposition.

Wohnungseigentumsrecht

Rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Gründung und reibungslose Durchführung stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, bei deren Beantwortung und Lösung wir Sie gerne beraten und unterstützen. Brennpunkte sind hier immer wieder Fragen rund um das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen sowie die Durchführung und Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen. Zu unseren Mandanten gehören zahlreiche Wohnungseigentümer und auch Hausverwaltungen.

Ansprechpartner

Goetz Pasker

Götz Pasker

Mehr über Götz Pasker ...