Sollte Ihnen – wider Erwarten – die Staatsgewalt dann doch einmal vorwerfen, sich nicht rechtstreu verhalten zu haben, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Als Strafverteidiger kämpfen wir mit Ihnen als Beschuldigte/r um Ihre Rechte. Wir haben den Anspruch vorbehaltloser Verteidigung, sind als außenstehende Dritte aber dennoch in der Lage, die Situation objektiv zu erfassen und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.
Oft führen schon kleine Unaufmerksamkeiten oder außergewöhnliche Umstände zu einem Fehlverhalten, das als strafrechtlich relevant einzustufen ist. Da Fragen in diesem Gebiet des Rechts für Betroffene oftmals von existenzieller Bedeutung sind, ist eine kompetente Beratung und Vertretung von großer Bedeutung.
Gerade bei der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden ist großes Fingerspitzengefühl gefragt.
Denken Sie daran: Sie haben jederzeit das Recht, einen Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen. Der Strafverteidiger hat das Recht, bei Vernehmungen anwesend zu sein und Einblick in die Ermittlungsakte zu erhalten. Wir übernehmen Ihre Vertretung und Verteidigung vom Beginn eines Ermittlungsverfahrens bis hin zur Hauptverhandlung, sollte diese erforderlich werden. Dies gilt nicht nur für das allgemeine Strafrecht, sondern auch für die Spezialgebiete des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts. Auch im Verkehrsstrafrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung, die Sie sich zu Nutze machen sollten.
Die Durchsuchung gem. §§ 102, 103 StPO ist eine sehr häufig angeordnete Maßnahme zur Sicherung von Beweismitteln. Spätestens im Zeitpunkt der Durchsuchung ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger zu mandatieren. Auch hier bieten wir umfassende und vorausschauende Verteidigung.