Unabhängig davon, ob Sie kaufen oder verkaufen … wir überprüfen und gestalten einen auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnittenen Immobilienkaufvertrag. Nicht selten entzünden sich dann, wenn Sie einen Immobilienkaufvertrag geschlossen haben, Streitigkeiten darüber, ob überhaupt ein Maklerauftrag vorlag, welchen Umfang der Maklervertrag hat und ob der Makler aufgrund seiner Tätigkeit Anspruch auf die geltend gemachte Provision hat. Wir prüfen Ihre Unterlagen und ermitteln zuverlässig Ihre sich daraus ergebende Rechtsposition.
Rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Gründung und reibungslose Durchführung stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, bei deren Beantwortung und Lösung wir Sie gerne beraten und unterstützen. Brennpunkte sind hier immer wieder Fragen rund um das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen sowie die Durchführung und Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen. Zu unseren Mandanten gehören zahlreiche Wohnungseigentümer und auch Hausverwaltungen.
Mehr über Götz Pasker ...